(Deutsch) AGB Agenturgeschäft

Désolé, cet article est seulement disponible en Deutsch. Pour le confort de l’utilisateur, le contenu est affiché ci-dessous dans une autre langue. Vous pouvez cliquer le lien pour changer de langue active.

Sebastian Richter – Karl-Heine Straße 85. 04229 Leipzig

AGB’s des Mietregalladen „WESTFACH

  1. In diesem Vertrag wird das Verhältnis zwischen dem Vermieter Sebastian Richter – « WestFach » und dem jeweiligen Mieter über die Nutzung der Mietfläche (Regalfläche, Stellplatz, Wandplatz etc.) zum Warenverkauf bzw. Dienstleistungsverkauf gegen Entgelt geregelt.
  2. Die  Mindestmietzeit beträgt ein Monat. Die Mietzeit kann bis zwei Wochen vor Ablauf per E-Mail, persönlich oder telefonisch um mindestens einen Monat verlängert werden.
  3. Nach Ende des Mietverhältnisses hat der Mieter seine nicht veräußerten Waren zum selben Tag bzw. vor Mietende von der Verkaufsfläche zu räumen.  Sonderregelungen der Mietzeiten können Saisonbedingt unter Berücksichtigung der gegeben Umstände vereinbart werden.
  4. Mietzahlungen sind zu Beginn des Mietverhältnisses im Voraus in bar bzw. per Überweisung an das Geschäftskonto zu entrichten. Dies gilt für die Verlängerung der Mietzeit entsprechend. 
  5. Der Verkaufserlös zahlt der Vermieter dem Mieter je nach Wunsch, zum Ende der Mietzeit oder am Ende eines jeden Monats aus. Eine zwischenzeitliche Auszahlung ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Zur Verhinderung von Fehlzahlungen kann die Auszahlung grundsätzlich nur an die Person erfolgen, welche mit dem Mietregalladen – WestFach einen Mietvertrag abgeschlossen hat. Eine Auszahlung an eine andere Person kann nur erfolgen, wenn diese eine Vollmacht zur Entgegennahme vorlegen und sich entsprechend ausweisen kann (Personalausweis).
  6. Verkauft werden können z.B. handgefertigte Gebrauchsartikel und Kunstgegenstände, Bücher, sowie Lebensmittel, soweit sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die Waren sollten möglichst in Leipzig und der Umgebung produziert sein. Ausnahmen sind möglich, wenn im Ladengeschäft keine vergleichbaren Artikel aus den näheren Umfeld angeboten werden.
  7. Der Mieter versichert, dass die von ihm eingebrachte Ware frei sind von Rechter Dritter und er alleiniger, rechtmäßiger und allein Verfügungsberechtigter Eigentümer der Waren ist. Der Mieter ist verantwortlich für alle durch ihn angebotenen Artikel in der angemieteten Verkaufsräume und haftet in vollem Umfang für evtl. ausgehende  Gefahren, sowie versteckte Mängel.
  8. Der Mieter darf keine giftigen oder gefährlichen Waren und keine lebenden Tier anbieten. Die zum Verkauf angebotenen Artikel dürfen nicht gegen die geltenden Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Darunter fallen alle Artikel ohne Jugendfreigabe, u.a. pornografische und indizierte DVD’s, CD`s oder Zeitschriften, fremdenfeindliche Inhalte, jegliche sittenwidrige Artikel, sowie Waffen und Zubehör, etc.
  9. Der Vermieter kann ohne Angabe von Gründen die  Annahme von Waren verweigern.
  10. Der Vermieter behält sich vor, im Falle eines Verdachtes des Verkäufers von nicht legaler Ware (z.B. Diebesgut) die zuständigen Behörden zu informieren und die gespeicherten Daten des Anbieters (Mieters) an diese zu übermitteln.
  11. Bein Übertragung des Verkaufs der Waren und Rechnungsabwicklungen über den Vermieter bzw. dessen Mitarbeiter, handelt diese als Erfüllungsgehilfen des Mieters gegenüber dem Käufer. Der Vermieter ist lediglich Anbieter für Vermietung von Verkaufsflächen und nicht Eigentümer der angebotenen Waren. Der Zustand und die Qualität der Waren, welche in den Geschäftsräumen des Ladengeschäfts – WestFach angeboten werden, unterliegen nicht seiner Aufsichtspflicht. Jegliche Beschwerden, Reklamationen oder Gewährleistungsansprüche sind daher an den verantwortlichen Anbieter (Mieter) zu stellen. In einem solchen Falle ist der Vermieter dazu berechtigt, die Kontaktdaten des Anbieters dem Käufer mitzuteilen, sofern dies erforderlich ist.
  12. Der Mieter darf außer dem Befüllen bzw. Dekorieren seiner gemieteten Fläche keine weiteren Veränderungen vornehmen, welche das Mietobjekt beschädigen. Der Mieter haftet für Schäden an dem Mietobjekt und den dazugehörigen Gebäudeteilen, die durch ihn, seine Mitarbeiter und alle mit ihm verbundenen Personen schuldhaft verursacht worden sind.
  13. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter eine andere Mietfläche zuzuweisen. Sofern dies aus betrieblichen Gründen notwendig sein sollte. Ist die neue Mietfläche kostengünstiger, wird der Mietpreis für die verbleibende Mietzeit reduziert. Bei höheren Mietpreis der zugewiesenen Mietfläche, wird vom Vermieter keine Erhöhung der Mietzahlung verlangt.
  14. Für die im Laden angebotenen Waren wird seitens des Vermieters eine Laden-Inhaltsversicherung im Bereich Brandfall, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar 1, zusätzliche Gefahren und sonstige und unbekannte Gefahren abgeschlossen. Es besteht nur bedingt Versicherungsschutz gegen Ladendiebstahl, d.h., die Höhe der Schadenersatzzahlung steht im Verhältnis zu den tatsächlich geleisteten Zahlungen der Versicherung zum Schadensfall.
  15. Der Vermieter haftet nicht für entstandene Schäden, welche durch Diebstahl, Vandalismus oder Sachbeschädigung entstehen.
  16. Eine Untervermietung der Mietsache, ganz oder teilweise, ist nicht gestattet.
  17. Der Mietvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepuplik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ins besondere für Vollkaufleute, ist der Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, also Leipzig.
  18. Sollten die Bestimmungen dieser AGB’s ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Von dem vom Mieter festgelegten Verkaufspreis werden i.d.R. 15 % Provision (inkl. MwSt.) vom Vermieter berechnet, um entstehende Kosten für Überweisungen, Versandkosten, Service und Ähnliches zu decken.
  19. Ist der Mieter als Gewerbetreibender gem. deutschem Recht zu betrachten, so obliegt es seiner Eigenverantwortung, etwaige Einnahmen dem Finanzamt mitzuteilen.
  20. Mit der Unterschrift akzeptiert der Mieter die allgemeinen Geschäftsbedinungen.

Leipzig, den 1.März 2016